Verification of Payee

Pflicht zur Empfängerprüfung ab 9. Oktober 2025

Mehr Sicherheit im europäischen Zahlungsverkehr

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Die Empfängerprüfung – auch als Verification of Payee (VoP) bekannt – wird in der EU verpflichtend. Dieses Verfahren soll Fehlüberweisungen und Betrugsfälle deutlich reduzieren.

Was ist die Empfängerprüfung?

Bisher wurde bei SEPA-Überweisungen nicht überprüft, ob der eingegebene Empfängername tatsächlich zur angegebenen IBAN passt.
Ab Oktober 2025 ändert sich das: Banken müssen vor der Ausführung einer Überweisung Name und IBAN abgleichen. Das Ergebnis wird dem Zahler unmittelbar angezeigt.

So funktioniert die Prüfung

Sobald eine Überweisung eingegeben wird, überprüft die Bank:

  • Abgleich von Name und IBAN bei der Empfängerbank
  • Rückmeldung in drei Stufen:
    ✅ Übereinstimmung (Match): Name und IBAN passen zusammen.
    ⚠️ Nahe Übereinstimmung (Close-Match): Kleine Abweichung, z. B. Tippfehler.
    ❌ Keine Übereinstimmung (No-Match): Name passt nicht zur IBAN.

Je nach Ergebnis erscheint ein Warnhinweis. Bei Unstimmigkeiten kann die Bank den Auftrag blockieren oder eine Bestätigung auf eigenes Risiko verlangen.

Ziel der neuen Regelung

Die EU-Verordnung 2024/886 über Echtzeitüberweisungen (Instant Payments Regulation) schreibt die Empfängerprüfung verpflichtend vor. Sie soll:

  • Betrugsrisiken durch manipulierte IBANs und gefälschte Rechnungen reduzieren,
  • Fehlüberweisungen durch Tippfehler vermeiden,
  • Vertrauen in Echtzeit- und Online-Überweisungen stärken.

Zeitplan

  • Ab 05.10.2025: Technische Infrastruktur einsatzbereit
  • Ab 09.10.2025: Verpflichtende Empfängerprüfung für alle EU-Banken
  • Ab Juli 2027: Einführung für Banken außerhalb der Eurozone

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Damit Überweisungen nach dem Stichtag reibungslos funktionieren, sollten Unternehmen jetzt aktiv werden:

  • Kontoangaben prüfen: Der bei der Bank hinterlegte Name muss exakt dem auf Rechnungen oder Websites entsprechen. Beispiel: „Müller GmbH & Co. KG“ ≠ „Müller GmbH“.
  • Bankdaten aktualisieren: Buchhaltungssoftware und Zahlungsdaten regelmäßig prüfen.
  • Kommunikation anpassen: Geschäftspartner auf die korrekte Schreibweise des Empfängernamens hinweisen.
  • Software aktualisieren: Sicherstellen, dass Banking- und ERP-Systeme VoP unterstützen.
  • Team informieren: Buchhaltung und Vertrieb über die neuen Prozesse schulen.

Auswirkungen auf Privatpersonen

Für Privatkunden bleibt der Ablauf weitgehend gleich – nur sicherer:

  • Die Banking-App zeigt an, ob Name und IBAN übereinstimmen.
  • Bei Abweichungen gibt es einen Warnhinweis.
  • Fehlüberweisungen können so schneller erkannt und verhindert werden.

Fazit

Die Empfängerprüfung (Verification of Payee) ist ein zentraler Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz im europäischen Zahlungsverkehr.
Ab dem 9. Oktober 2025 gilt: Name und IBAN müssen zusammenpassen, sonst folgt eine Warnung – oder die Überweisung wird blockiert.
Wer seine Stammdaten frühzeitig prüft, vermeidet Verzögerungen und sorgt für reibungslose Zahlungen in Zukunft.

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Bildnachweis: Header- & Beitragsbild von FELLOWPRO & pvproductions auf Freepik

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