Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Die Empfängerprüfung – auch als Verification of Payee (VoP) bekannt – wird in der EU verpflichtend. Dieses Verfahren soll Fehlüberweisungen und Betrugsfälle deutlich reduzieren.
Bisher wurde bei SEPA-Überweisungen nicht überprüft, ob der eingegebene Empfängername tatsächlich zur angegebenen IBAN passt.
Ab Oktober 2025 ändert sich das: Banken müssen vor der Ausführung einer Überweisung Name und IBAN abgleichen. Das Ergebnis wird dem Zahler unmittelbar angezeigt.
Sobald eine Überweisung eingegeben wird, überprüft die Bank:
Je nach Ergebnis erscheint ein Warnhinweis. Bei Unstimmigkeiten kann die Bank den Auftrag blockieren oder eine Bestätigung auf eigenes Risiko verlangen.
Die EU-Verordnung 2024/886 über Echtzeitüberweisungen (Instant Payments Regulation) schreibt die Empfängerprüfung verpflichtend vor. Sie soll:
Damit Überweisungen nach dem Stichtag reibungslos funktionieren, sollten Unternehmen jetzt aktiv werden:
Für Privatkunden bleibt der Ablauf weitgehend gleich – nur sicherer:
Die Empfängerprüfung (Verification of Payee) ist ein zentraler Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz im europäischen Zahlungsverkehr.
Ab dem 9. Oktober 2025 gilt: Name und IBAN müssen zusammenpassen, sonst folgt eine Warnung – oder die Überweisung wird blockiert.
Wer seine Stammdaten frühzeitig prüft, vermeidet Verzögerungen und sorgt für reibungslose Zahlungen in Zukunft.
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