DocBits gibt Ihnen die Werkzeuge für den elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten an die Hand.
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist ein digitales Dokument, das alle notwendigen Rechnungsinformationen in einem strukturierten Format enthält. Sie ersetzt die traditionelle Papierrechnung und ermöglicht eine automatisierte und effizientere Verarbeitung. E-Rechnungen bieten Vorteile wie schnellere Transaktionsabwicklung, geringere Fehleranfälligkeit und Kosteneinsparungen.
Ab 2025 wird in Deutschland die E-Rechnungspflicht für Unternehmen verpflichtend. Diese Verpflichtung ist Teil der Bemühungen der Regierung, die Digitalisierung voranzutreiben und die Effizienz im Rechnungswesen zu steigern.
Es gibt verschiedene Formate für E-Rechnungen, die je nach Land und gesetzlichen Anforderungen variieren:
Ein europäisches Netzwerk und eine Infrastruktur, die es Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ermöglicht, elektronische Rechnungen und andere Dokumente standardisiert und sicher auszutauschen.
Standardformat in Deutschland für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Es ist XML-basiert und entspricht der europäischen Norm EN 16931.
Ein hybrides Format, das sowohl eine strukturierte XML-Datei als auch eine visuell lesbare PDF-Datei enthält. Es kombiniert die Vorteile beider Formate.
Das offizielle Format für elektronische Rechnungen in Italien, das für die Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung verpflichtend ist. Es wird im XML-Format übermittelt.
Ein Bestandteil des schweizerischen QR-Rechnungssystems. Er enthält alle notwendigen Rechnungsinformationen in einem QR-Code, der die maschinenlesbare Verarbeitung erleichtert.
Verarbeiten Sie Rechnungsdaten gemäß den behördlichen, landesspezifischen Anforderungen. Unabhängig davon, ob Sie mit XRechnung, ZUGFeRD, Fattura PA oder dem Swiss QR-Code arbeiten, DocBits ermöglicht eine nahtlose und automatisierte Verarbeitung.
Die DocBits Plattform für Dokumentenverarbeitung bietet eine zentralisierte Lösung, um E-Rechnungen unabhängig von ihrem Format gemäß den technischen und rechtlichen Anforderungen der DACH-Region automatisiert zu verarbeiten.
Seit dem 18. April 2020 sind alle Bundesländer gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Jedes Bundesland kann die Richtlinie entsprechend seiner eigenen Vorschriften umsetzen, jedoch müssen dabei die elektronischen Systeme und Formate verwendet werden, die in der Richtlinie 2014/55/EU festgelegt sind.
In Österreich müssen öffentliche Einrichtungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene sowie deren Lieferanten elektronische Rechnungen verwenden. Die Zentralbehörden sind verpflichtet, ihre elektronischen Rechnungen über die nationale Plattform eRechnung.gv.at einzureichen, die mit dem PEPPOL-Netzwerk verbunden ist.
In der Schweiz besteht für öffentliche Verwaltungen und einige ihrer Lieferanten eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung, sofern der Auftragswert 5.000 Schweizer Franken (ca. 4.594,57 €) oder mehr beträgt. In der Privatwirtschaft ist die Nutzung freiwillig.
Das für das E-Invoicing unter Privatunternehmen genutzte System ähnelt dem der öffentlichen Verwaltung. Unternehmen können E-Rechnungen und entsprechende Mitteilungen über das Sistema di Interscambio (SdI) senden und empfangen. Seit 2014 ist die E-Rechnung mit öffentlichen Verwaltungen (FatturaPA) verpflichtend, und seit 2019 gilt dies auch für private Unternehmen. Im Gesundheitswesen hat die Regierung zusätzlich das Senden und Sammeln von elektronischen Bestellungen über das NSO-System in den Rechnungsfluss integriert.
Die elektronische Rechnung wurde in Frankreich bereits 1990 eingeführt und war damit den europäischen Richtlinien voraus. Am häufigsten werden EDI-Rechnungen verwendet, die durch zusätzliche Verfahren ergänzt werden. Seit 2020 müssen sowohl die öffentlichen Verwaltungen als auch deren Lieferanten ihre Rechnungen elektronisch ausstellen. Zudem ist vorgesehen, diese Verpflichtung schrittweise zwischen 2026 und 2027 auf den B2B-Bereich auszudehnen.
Polen setzt sein Projekt zur Intensivierung der E-Rechnung unter Privatunternehmen fort. Im B2G-Bereich ist die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Verwaltungen verpflichtend und für deren Lieferanten freiwillig. Ab Februar 2026 wird die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich schrittweise über die KSeF-Plattform eingeführt.