E-Rechnungspflicht ab 2025

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die elektronische Rechnung oder E-Rechnung ist in der Bundesverwaltung bereits fest etabliert. Ab dem 1. Januar 2025 wird sie auch für alle Unternehmen zur Pflicht. Was bedeutet das konkret für Unternehmen? Warum wird die E-Rechnungspflicht eingeführt? Wer ist betroffen, welche Fristen gelten und welche Schritte müssen unternommen werden? In diesem Blogbeitrag beantworten wir diese Fragen und zeigen die wichtigsten Fakten zum E-Rechnungsgesetz auf.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Die Einführung der E-Rechnungspflicht bedeutet, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 keine Papierrechnungen mehr als Standard verwenden dürfen. Stattdessen müssen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und versendet werden. Dies betrifft sowohl Rechnungen an öffentliche Auftraggeber als auch an andere Unternehmen (B2B-Bereich). Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Effizienz zu steigern und Fehlerquellen zu minimieren.

Unternehmen müssen ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme anpassen, um E-Rechnungen zu erstellen, zu versenden und zu empfangen. Zudem ist es wichtig, sicherzustellen, dass die E-Rechnungen alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten und in einem zulässigen Format übermittelt werden.

Warum kommt die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht wird aus mehreren Gründen eingeführt:

  • Effizienzsteigerung und Kostensenkung: Elektronische Rechnungen vereinfachen und beschleunigen Verwaltungsprozesse, was zu einer erheblichen Kostensenkung führt.
  • Fehlerreduktion: Die automatisierte Verarbeitung elektronischer Rechnungen reduziert das Risiko von Fehlern, die bei der manuellen Eingabe von Rechnungsdaten entstehen können.
  • Transparenz und Nachverfolgbarkeit: E-Rechnungen ermöglichen eine bessere Nachverfolgbarkeit von Finanztransaktionen und erhöhen die Transparenz im Rechnungsaustausch.
  • Umweltschutz: Der Umstieg auf elektronische Rechnungen reduziert den Papierverbrauch und trägt somit zum Umweltschutz bei.
  • Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug: Die Bundesregierung will den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke von rund 23 Milliarden Euro in Deutschland schließen.

Wichtige Fakten zum E-Rechnungsgesetz

Die E-Rechnungspflicht, formal als „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ bekannt, wurde eingeführt, um den Rechnungsaustausch zu digitalisieren und zu standardisieren. Hier sind einige wichtige Fakten:

  • Strukturiertes Format: E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Dies ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung.
  • Pflichtangaben: Eine E-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, darunter Name und Anschrift des Rechnungsausstellers und -empfängers, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers, Rechnungsdatum und -nummer, Menge und Art der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen sowie Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttobetrag.
  • Zulässige Formate: In Deutschland sind das ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) und das XRechnung-Format weit verbreitet. Beide Formate sind standardisiert und erfüllen die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU.

Wer ist betroffen und gibt es Ausnahmen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) oder öffentliche Auftraggeber ausstellen. Dies schließt sowohl Großunternehmen als auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ein. Auch internationale Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte tätigen und öffentliche Aufträge annehmen, müssen sich an diese Regelung halten.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen, wie beispielsweise für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise. Auch für Rechnungen, die im Zuge eines Direktauftrags ausgestellt werden, gelten teilweise Ausnahmen. An dieser Stelle ist es wichtig, sich individuell über die spezifischen Ausnahmeregelungen in Ihrem Bundesland oder Ihrer Branche zu informieren.

Wichtige Übergangsfristen im Überblick

Für verschiedene Unternehmensgrößen und -sektoren gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Hier ein kurzer Überblick:

  • Ab dem 27. November 2020: Pflicht für alle Bundesbehörden und ihre Lieferanten.
  • Ab dem 18. April 2021: Verpflichtung für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber auf Landes- und Kommunalebene.
  • Ab dem 1. Januar 2025: Der Vorrang der Papierrechnung entfällt, und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen ausstellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (wie PDF) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
  • Ab dem 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen noch bis zum 31. Dezember 2027 andere Rechnungsformate (Papier, PDF etc.) verwenden.
  • Ab dem 1. Januar 2028: Alle Unternehmen im B2B-Bereich sind verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden. Das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) kann auch über 2028 hinaus genutzt werden, vorausgesetzt, dass ab dem 1. Januar 2028 ein Meldedatensatz gemäß dem Umsatzsteuergesetz korrekt und vollständig aus der EDI-Rechnung extrahiert werden kann.

Neue Entwicklungen durch das Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz wird ab dem 1. Januar 2025 die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze (Umsätze zwischen Unternehmen) beschlossen. Dieser Maßnahme hat der Bundesrat am 23. März 2024 zugestimmt. Zusätzlich plant das Bundesfinanzministerium (BMF) zu einem späteren Zeitpunkt die Einführung eines elektronischen Meldesystems für nationale B2B-Umsätze, das den Vorgaben der EU folgen soll und sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende B2B-Umsätze einheitliche Meldungen ermöglichen wird. Diskutiert wird, ob der Rechnungsaustausch dabei über eine staatliche E-Rechnungs-Plattform oder private Plattformen erfolgen soll, welche zukünftig alle steuerrelevanten Daten an die Finanzverwaltung weitergeben. So soll der Umsatzsteuerbetrug weiter bekämpft werden.

Welche Schritte müssen Unternehmen unternehmen?

Um sich auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:

  • Systeme anpassen: Überprüfen und gegebenenfalls anpassen der Buchhaltungs- und ERP-Systeme, um E-Rechnungen erstellen, versenden und empfangen zu können.
  • Mitarbeiter schulen: Mitarbeiter in den relevanten Abteilungen (z. B. Buchhaltung, IT) sollten in der Handhabung von E-Rechnungen geschult werden.
  • Rechtliche Anforderungen erfüllen: Sicherstellen, dass alle E-Rechnungen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten und in einem zulässigen Format übermittelt werden.
  • Kommunikation mit Geschäftspartnern: Geschäftspartner über die Umstellung auf E-Rechnungen informieren und gegebenenfalls Einwilligungen für andere elektronische Formate (wie PDF) einholen.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Unternehmenswelt. Obwohl die Umstellung eine gewisse Anfangsinvestition erfordert, überwiegen die langfristigen Vorteile deutlich. Unternehmen, die frühzeitig auf E-Rechnungen umstellen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, werden von den vielen Vorteilen profitieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig steigern. Mit der neuen Regelung ab 2025 wird der Umstieg auf E-Rechnungen auch für B2B-Umsätze obligatorisch, was nicht nur den Verwaltungsaufwand reduziert, sondern auch dazu beiträgt, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland zu schließen.

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Bildnachweis: Header- & Beitragsbild von freepik

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